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Energie Tarife
Strompreise
Privat- und Geschäftskunden ab 1. Januar 2012 (pdf)
Strompreise
Sonder- und Industrieprodukte ab 1. Januar 2012 (pdf)
Strompreise Privat- und Geschäftskunden ab 1. Januar 2011 (pdf)
Strompreise
Sonder- und Industrieprodukte ab 1. Januar 2011 (pdf)
Auszug aus den
allgemeinen Bestimmungen
PDF
Grundlagen
Die jeweiligen allgemeinen
und technischen Geschäftsbedingungen bilden die
Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen der Elektrizitätsversorgung
Kaltbrunn
AG (EVK) und dem Kunden. Der Energiebezug gilt als Anerkennung.
Eigentumswechsel/Wohnungswechsel
Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel
ist mindestens 3 Tage vorher der EVK
zu melden. Bei Unterlassung haftet der bisherige Kunde.
Leistungsbezug
Bei den Kunden in den Gruppen
Expert 24, Expert 100 und Marathon wird die
Leistung in 15 Minuten Periode gemessen. Das höchste Monatsmittel
kommt zur
Anrechnung.
Sperrzeiten
Geschirrspüler, Waschmaschinen,
Wäschetrockner, Raumheizungen, Boiler,
gewerbliche Wärmeapparate, Heubelüftungs- und Gebläseanlagen
und Pumpwerke
werden während den Höchstbelastungszeiten gesperrt. Wochentags
in
der Regel von 11.00 bis 12.15 Uhr.
Besondere Zuschläge
Für
Blindenergie: Zulässig 42,6% des Wirkbezuges Überbezug Rp. 4.50
kVarh
Für Miete Münzzähler, Blindenergiezähler Fr.
5.00 pro Monat
Für Zwischenablesungen (z.B. Wohnungswechsel) Fr. 20.00
Ablesung/Abrechnung
Kompakt, Premium: Abrechnung per 31. Dezember
Teilrechnungen per 31. März, 30. Juni, 30. September
Expert 24: Abrechnung per 31. März, 30. Juni, 30. September, 31.
Dezember
Expert 100, Marathon: Abrechnung monatlich
Zahlungsbedingungen
Bei Direktbelastung
über Post (Debit Direct) oder Bank (LSV) gewähren wir Ihnen
einen Rabatt von 4%. Die Belastung erfolgt am14. Tag nach Rechnungsdatum.
Das Antragsformular stellen wir Ihnen gerne zu. Ansonsten sind die Rechnungen
innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug netto zahlbar.
Zuschläge
Für
1. Mahnung Fr. 5.00
Für 2. Mahnung Fr. 15.00
Für Einbau von Kassierzähler Fr. 100.00
Für besondere Aufwendungen, Abschalten bzw. Einschalten der
Energiezufuhr wird pro Arbeitsgang Fr. 50.00 verrechnet
5%Verzugszins nach Ablauf der Zahlungsfrist
Bei begründetem
Zweifel, ob ein Kunde die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss
einhalten kann, verlangt die EVK eine Vorauszahlung (Depot) oder kann
einen
Kassierautomaten einbauen.
Kaltbrunn, 1.
September 2010
Elektrizitätsversorgung
Kaltbrunn AG
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