Elektrizitätsversorgung
Kaltbrunn AG

Uznacherstrasse 4
8722 Kaltbrunn
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Energie Tarife

Strompreise Privat- und Geschäftskunden ab 1. Januar 2012 (pdf)

Strompreise Sonder- und Industrieprodukte ab 1. Januar 2012 (pdf)

Strompreise Privat- und Geschäftskunden ab 1. Januar 2011 (pdf)

Strompreise Sonder- und Industrieprodukte ab 1. Januar 2011 (pdf)

 

Auszug aus den allgemeinen Bestimmungen PDF

Grundlagen

Die jeweiligen allgemeinen und technischen Geschäftsbedingungen bilden die
Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen der Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn
AG (EVK) und dem Kunden. Der Energiebezug gilt als Anerkennung.

Eigentumswechsel/Wohnungswechsel

Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel ist mindestens 3 Tage vorher der EVK
zu melden. Bei Unterlassung haftet der bisherige Kunde.

Leistungsbezug

Bei den Kunden in den Gruppen Expert 24, Expert 100 und Marathon wird die
Leistung in 15 Minuten Periode gemessen. Das höchste Monatsmittel kommt zur
Anrechnung.

Sperrzeiten

Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumheizungen, Boiler,
gewerbliche Wärmeapparate, Heubelüftungs- und Gebläseanlagen und Pumpwerke
werden während den Höchstbelastungszeiten gesperrt. Wochentags in
der Regel von 11.00 bis 12.15 Uhr.

Besondere Zuschläge

– Für Blindenergie: Zulässig 42,6% des Wirkbezuges Überbezug Rp. 4.50 kVarh
– Für Miete Münzzähler, Blindenergiezähler Fr. 5.00 pro Monat
– Für Zwischenablesungen (z.B. Wohnungswechsel) Fr. 20.00

Ablesung/Abrechnung

Kompakt, Premium: Abrechnung per 31. Dezember
Teilrechnungen per 31. März, 30. Juni, 30. September

Expert 24: Abrechnung per 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember

Expert 100, Marathon: Abrechnung monatlich

Zahlungsbedingungen

Bei Direktbelastung über Post (Debit Direct) oder Bank (LSV) gewähren wir Ihnen
einen Rabatt von 4%. Die Belastung erfolgt am14. Tag nach Rechnungsdatum.
Das Antragsformular stellen wir Ihnen gerne zu. Ansonsten sind die Rechnungen
innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug netto zahlbar.

Zuschläge

– Für 1. Mahnung Fr. 5.00
– Für 2. Mahnung Fr. 15.00
– Für Einbau von Kassierzähler Fr. 100.00
– Für besondere Aufwendungen, Abschalten bzw. Einschalten der
Energiezufuhr wird pro Arbeitsgang Fr. 50.00 verrechnet
– 5%Verzugszins nach Ablauf der Zahlungsfrist

Bei begründetem Zweifel, ob ein Kunde die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss
einhalten kann, verlangt die EVK eine Vorauszahlung (Depot) oder kann einen
Kassierautomaten einbauen.

Kaltbrunn, 1. September 2010

Elektrizitätsversorgung
Kaltbrunn AG

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