Ohne Strom funktioniert heutzutage fast gar nichts mehr. Umso wertvoller ist es deshalb, einen verlässlichen und transparenten Partner für die Stromversorgung an seiner Seite zu wissen.
Informationen zu der Erhöhung der Preise für die Netznutzung finden Sie hier:
Strompreise 2021
Strompreise: Tarifblätter
Privat- und Geschäftskunden:
Privat- und Geschäftskunden ab 1. Januar 2021 (pdf)
Privat- und Geschäftskunden ab 1. Januar 2020 (pdf)
Sonder- und Industriekunden:
Sonder- und Industriekunden ab 1. Januar 2021 (pdf)
Sonder- und Industriekunden ab 1. Januar 2020 (pdf)
Vergütung Rücklieferungsprodukt:
Vergütung Rücklieferung Strompreise 2021 (pdf)
Vergütung Rücklieferung Strompreise 2020 (pdf)
Allgemeine Bestimmungen:
Auszug aus den allgemeinen Bestimmungen (pdf)
Grundlagen Die jeweiligen allgemeinen und technischen Bedingungen bilden die Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen der Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK) und dem Kunden. Mit dem Energiebezug werden die Bedingungen vom Kunden anerkannt.
Eigentumswechsel/Wohnungswechsel Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel ist mindestens 30 Tage vorher der EVK zu melden. Bei Unterlassung haftet der bisherige Kunde.
Leistungsbezug Bei den Kundengruppen „Expert 50“, „Expert 100“ und „Marathon“ wird die Leistung in 15 Minuten-Perioden gemessen. Das höchste Monatsmittel kommt zur Anrechnung.
Sperrzeiten Raumheizungen und Boiler werden während den Höchstbelastungszeiten, in der Regel von 11.00 bis 12.00 Uhr, gesperrt.
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Besondere Zuschläge
- Blindenergie: Zulässig 42,6% des Wirkbezuges Überbezug Rp. 4.50 kVarh
- Miete für Münzzähler oder Blindenergiezähler: Fr. 5.00 pro Monat
- Für Zwischenablesungen (z.B. Wohnungswechsel): Fr. 20.00
Ablesung/Abrechnung Kompakt, Premium, E-Wärme: Abrechnung per 31. Dezember. Teilrechnungen per 31. März, 30. Juni, 30. September Expert 50: Abrechnung per 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember Expert 100, Marathon: Abrechnung monatlich
Zahlungsbedingungen Bei Direktbelastung über Post (Debit Direct) oder Bank (LSV) gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 2%, ausgenommen sind Abgaben. Die Belastung erfolgt jeweils am 14. Tag nach Rechnungsdatum. Das entsprechende Antragsformular stellen wir Ihnen gerne zu. Ansonsten sind die Rechnungen innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug netto zahlbar.
Zuschläge
- 1. Mahnung: Fr. 5.00
- 2. Mahnung: Fr. 15.00
- 5% Verzugszins: nach Ablauf der Zahlungsfrist
- Einbau von Kassier-Zähler: Fr. 100.00
Besondere Aufwände wie Abschalten bzw. Einschalten der Energiezufuhr: Fr. 50.00 pro Arbeitsgang
Bei begründetem Zweifel, ob ein Kunde die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten kann, verlangt die EVK eine Vorauszahlung (Depot) oder kann einen Kassier-Automaten einbauen.
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